| Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
Bis zur vollständigen Bezahlung der Steuerung, der Materialien oder der Dienstleistung,
verbleibt die gelieferte Steuerung oder die Materialien in mein Eigentum, in Abänderung der §§946 – 950 BGB.
|
|
Bis zur vollständigen Bezahlung der Steuerung, der Materialien oder der Dienstleistung, verbleibt die gelieferte Steuerung oder die Materialien in mein Eigentum, in Abänderung der §§946 – 950 BGB. |
|